Haushaltsauflösung
nach einer
Trennung oder Scheidung



Hausratsteilung im Trennungs- oder Scheidungsfall

Mit der Auflösung einer engen und persönlichen Beziehung geht meistens auch die Haushaltsauflösung einer Trennung oder Scheidung einher. Doch was geschieht mit den Gegenständen und dem Hausrat in einem solchen Fall? Und was zählt eigentlich alles zum Hausrat? Damit es nicht zu hitzigen Streitgesprächen, in eh schon heiklen Situationen kommt, beauftragen Sie einen professionellen Dienstleister.

Kaden Service übernimmt die diskrete und schnelle Hausratsteilung im Trennungs- und Scheidungsfall, den Transport von Möbeln und weiteren Gegenständen sowie wenn gewünscht die fachmännische Entsorgung.

Durch unsere langjährige Erfahrung und einem modernen, voll ausgestatteten Fuhrpark sind wir in der Lage Ihnen die schwierige Aufgabe der Haushaltsauflösung abzunehmen.

Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?

Scheidung und Haushalt sind ein gesetzlich geregeltes Thema (§ 1361a Abs. 2 BGB). Gegenstände, die den Ehepartner gemeinsam gehören, werden nach den Grundsätzen der Billigkeit zwischen ihnen verteilt, so besagt es das Gesetz.
Alle beweglichen Gegenstände, die während einer Ehe gemeinsam angeschafft und genutzt worden und das alleinige Eigentum nicht nachgewiesen werden kann, zählen zum Hausrat.
Zum Hausrat gehören u. a.:

  • Einrichtungsgegenstände: Möbel, Teppiche, Lampen, Vorhänge
  • Küchengeräte: Töpfe und Pfannen, Geschirr, Besteck, Badezimmer-Zubehör, Wäsche
  • Dekoration: Vasen, Bilder, Wandschmuck, Dekoartikel
  • Unterhaltungselektronik: Fernseher, Radio, Musikanlage einschl. Tonträger sowie Video-Geräte, DVD-Player, Spielkonsole
  • Bücher: soweit sie nicht als Fachliteratur einem Familienmitglied allein zuzuordnen sind
  • Sportgeräte, Boote, Wohnwagen
  • Haustiere
  • Alle Gegenstände die nicht gemeinsam angeschafft wurden, gehören nicht zum Hausrat. Dazu gehören alle beruflichen oder ausschließlich zu persönlichen Zwecken genutzten Gegenstände.

    Ablauf der Hausauflösung bei einer Trennung oder Scheidung

    Wird die Beziehung mit samt dem Haushalt aufgelöst, sollte zunächst eine schriftliche Auflistung der Wertgegenstände angefertigt werden. Wenn Sie entschieden haben, wer welche Gegenstände bekommt, dann helfen wir Ihnen schnell und diskret die Gegenstände in Wohnung oder Haus aufzulösen.

    Eine Hausratsteilung entwickelt sich oft zu einem größeren Unterfangen. Wir helfen Ihnen, alles schnell und ordnungsgemäß abzuwickeln. Jede Haushaltsauflösung ist sehr individuell, deshalb kümmern wir uns um den kompletten Ablauf. Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Planung und Durchführung der Haushaltsauflösung bei Trennung oder Scheidung, damit die Auflösung zügig von statten geht.

    Mit Kadenservice bleibt alles im grünen Bereich

    Kaden ist Ihr Experte für die Haushaltsauflösung bei Trennung und Scheidung. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Hausrat auflösen oder eine Wohnung entrümpeln möchten - wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
    Als Service-Dienstleister für Grevenbroich, die Region und ganz Deutschland profitieren Sie nicht nur von unserem umfangreichen Angebot, sondern auch von unserer Flexibilität.
    Für Sie bedeutet das konkret: Unser Full-Service-Paket lässt Sie den Überblick über die Kosten behalten und übernimmt die Herausforderung der Haushaltsauflösung für Sie.

    Wir sind uns sicher, dass wir diese Schwierigkeit gemeinsam mit Ihnen schaffen. Haben Sie noch Fragen, dann kontaktieren Sie uns!

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