Haushaltsauflösung
nach einem
Sterbefall
Unser Service für die Haushaltsauflösung im Todesfall
Wenn ein Familienangehöriger stirbt, haben Angehörige neben Ihrer Trauerbewältigung viel zu regeln. Irgendwann kommt der Zeitpunkt an dem man einige Fragen zu klären hat:
Soll der Mietvertrag fortgesetzt werden?
Soll eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden?
Was kostet die Beauftragung einer Haushaltsauflösung nach nach einem Sterbefall?
Wenn der Großteil des Hausrates im Besitz der Familie bleiben soll, können Sie eine Entrümpelung leicht selber durchführen.
Wenn aber größere Mengen an Hausrat entsorgt werden sollen, kann professionelle Hilfe viel Zeit und Arbeit sparen.
Wir sind Ihr professioneller und diskreter Ansprechpartner wenn es um Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall geht.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Wir sind Ihr professioneller und diskreter Ansprechpartner wenn es um Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall geht.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Ablauf einer Haushaltsauflösung
Der Nachlass des Verstorbenen geht im Sterbefall in den Besitz der Erben über. Das beinhaltet den gesamten Haushalt und Einrichtung, inklusive Möbel sowie persönliche Gegenstände. Die Erben können anschließend entscheiden, ob sie den Nachlass behalten wollen oder ob sie eine Haushaltsauflösung einleiten wollen.
Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Haus- oder Wohnungsinhalt des Verstorbenen entrümpelt. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Haus- oder Wohnungsinhalt des Verstorbenen entrümpelt. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
Was sollten Erben wissen im Fall einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Der Mietvertrag gehört zum Nachlass des Verstorbenen und endet nicht automatisch mit dem Tod. Das heißt, dass Erben den Mietvertrag im Namen des Verstorbenen kündigen müssen oder dessen Vertrag übernehmen können.
Wenn Erben die Wohnung nicht übernehmen wollen, müssen sie diese beim Vermieter, durch ein Sonderkündigungsrecht, kündigen.
Wenn Erben die Wohnung nicht übernehmen wollen, müssen sie diese beim Vermieter, durch ein Sonderkündigungsrecht, kündigen.
Laut § 580 BGB können Hinterbliebene, sofern der Verstorbene Hauptmieter war, innerhalb eines Monats nach dem Todesfall mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, von drei Monaten, die Wohnung schriftlich kündigen.
Nach der Kündigung helfen wir Ihnen gerne mit den hinterbliebenen Haus- oder Wohnungsinhalten.
Nach der Kündigung helfen wir Ihnen gerne mit den hinterbliebenen Haus- oder Wohnungsinhalten.
Unser Service für eine Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall
Kaden Service übernimmt die diskrete und schnelle Haushaltsauflösung im Sterbefall, den Transport von Möbeln und weiteren Gegenständen sowie wenn gewünscht die Endreinigung. Durch unsere langjährige Erfahrung und einem modernen, voll ausgestatteten Fuhrpark sind wir in der Lage Ihnen im Trauerfall die schwierige Aufgabe der Haushaltsauflösung abzunehmen.
Kaden Service steht für:
Gerne beraten wir Sie persönlich! Rufen Sie uns an und informieren Sie sich unverbindlich zur Wohnungsauflösung nach dem Sterbefall. Wir bieten Ihnen eine professionelle, schnelle und diskrete Entrümpelung für Haushalte jeder Größe.
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