Haushaltsauflösung
nach einem
Sterbefall



Unser Service für die Haushaltsauflösung im Todesfall

Wenn ein Familienangehöriger stirbt, haben Angehörige neben Ihrer Trauerbewältigung viel zu regeln. Irgendwann kommt der Zeitpunkt an dem man einige Fragen zu klären hat:
Soll der Mietvertrag fortgesetzt werden?
Soll eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden?
Was kostet die Beauftragung einer Haushaltsauflösung nach nach einem Sterbefall?
Wenn der Großteil des Hausrates im Besitz der Familie bleiben soll, können Sie eine Entrümpelung leicht selber durchführen. Wenn aber größere Mengen an Hausrat entsorgt werden sollen, kann professionelle Hilfe viel Zeit und Arbeit sparen.

Wir sind Ihr professioneller und diskreter Ansprechpartner wenn es um Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall geht.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Ablauf einer Haushaltsauflösung

Der Nachlass des Verstorbenen geht im Sterbefall in den Besitz der Erben über. Das beinhaltet den gesamten Haushalt und Einrichtung, inklusive Möbel sowie persönliche Gegenstände. Die Erben können anschließend entscheiden, ob sie den Nachlass behalten wollen oder ob sie eine Haushaltsauflösung einleiten wollen.

Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Haus- oder Wohnungsinhalt des Verstorbenen entrümpelt. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
  • Bestandsaufnahme: Bevor wir mit der Entrümpelung beginnen sollten Sie Gegenstände markieren, die Sie behalten wollen, die gespendet oder verschenkt, bzw. entsorgt werden. Wenn es von Nöten ist organisieren wir auch einen Gutachter zur Wertschätzung der Gegenstände.

  • Termin vereinbaren: Wenn Sie bei der Haushaltsauflösung schnell auf Hilfe angewiesen sind, kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir den Einsatz planen können.

  • Durchführung: Am Tag der Wohnungsauflösung unterstützen wir Sie bei der Entrümpelung und dem Transport der Möbel und Gegenstände. Wir packen alle Gegenstände ordnungsgemäß mit hochwertigem Verpackungsmaterial ein, damit beim Transport nichts beschädigt wird.

  • Entsorgung: Alle Gegenstände die Sie nicht mehr verwenden möchten, entsorgen wir unkompliziert und ordnungsgemäß. Wenn Sie Gegenstände spenden wollen, gibt es in Deutschland gemeinnützige Vereine oder Einrichtungen, an die sich wenden können.
  • Was sollten Erben wissen im Fall einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

    Der Mietvertrag gehört zum Nachlass des Verstorbenen und endet nicht automatisch mit dem Tod. Das heißt, dass Erben den Mietvertrag im Namen des Verstorbenen kündigen müssen oder dessen Vertrag übernehmen können.

    Wenn Erben die Wohnung nicht übernehmen wollen, müssen sie diese beim Vermieter, durch ein Sonderkündigungsrecht, kündigen.
    Laut § 580 BGB können Hinterbliebene, sofern der Verstorbene Hauptmieter war, innerhalb eines Monats nach dem Todesfall mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, von drei Monaten, die Wohnung schriftlich kündigen.

    Nach der Kündigung helfen wir Ihnen gerne mit den hinterbliebenen Haus- oder Wohnungsinhalten.

    Unser Service für eine Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall


    Kaden Service übernimmt die diskrete und schnelle Haushaltsauflösung im Sterbefall, den Transport von Möbeln und weiteren Gegenständen sowie wenn gewünscht die Endreinigung. Durch unsere langjährige Erfahrung und einem modernen, voll ausgestatteten Fuhrpark sind wir in der Lage Ihnen im Trauerfall die schwierige Aufgabe der Haushaltsauflösung abzunehmen.

    Kaden Service steht für:

  • Diskretion und Vertraulichkeit
  • kostenlose Besichtigung vor Ort
  • schnell und unkompliziert
  • Planung, Durchführung & Entsorgung

  • Gerne beraten wir Sie persönlich! Rufen Sie uns an und informieren Sie sich unverbindlich zur Wohnungsauflösung nach dem Sterbefall. Wir bieten Ihnen eine professionelle, schnelle und diskrete Entrümpelung für Haushalte jeder Größe.

    Hier gehts
    zu unseren Angeboten:



    Wohnungsauflösung


    Hausauflösung


    Entrümpelung


    Firmenauflösung



    Aktenvernichtung


    Nachlassankauf


    Individuelle Dienstleistungen


    Kontakt